
Online Business gründen in 5 einfachen Schritten
Du willst starten – endlich raus mit deiner Expertise, endlich ein Online-Business aufbauen.
Aber dann stolperst du in diesen unsichtbaren Behörden-Sumpf:
Gewerbe anmelden? Oder doch freiberuflich?
Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?
Brauche ich jetzt schon ein Impressum? Und was ist eigentlich ein Businessplan?
Wenn du keine Lust auf stundenlange Google-Recherche hast – sondern einfach wissen willst, was du konkret tun musst, um heute statt morgen und mit gutem Gefühl loszulegen: here you go.
🟡 Disclaimer: Ich bin keine Juristin oder Steuerberaterin – dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt dir eine alltagstaugliche Orientierung für dein Online-Business.
✅ Schritt 1: Unternehmensform klären – und keep it simple
Bevor du dein Online-Business offiziell startest, musst du dich entscheiden: In welcher rechtlichen Form willst du selbstständig sein?
Und ja – das klingt erstmal wie Juristendeutsch. Aber keine Sorge, du musst dir jetzt nicht alle Gesellschaftsformen reinziehen.
Zur Auswahl stehen grob:
- Einzelunternehmen (häufigste Form für Soloselbstständige)
GbR (wenn du zu zweit startest)
UG oder GmbH (wenn du haftungsbeschränkt arbeiten oder größer skalieren willst)
👉 Für den Start mit Onlinekursen, Coachings oder digitalen Produkten ist in 95 % der Fälle das Einzelunternehmen die beste Wahl – vor allem, wenn du alleine loslegst und keine riesigen Summen investierst.
Vorteile:
Kein Startkapital nötig
Kein Notar, kein Vertrag, kein Verwaltungsmonster
Schnelle Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt
Du kannst sofort loslegen (auch nebenberuflich!)
- Später kannst du immer noch zu einer anderen Unternehmensform wechseln
Kurz: Die einfachste Variante, wenn du pragmatisch starten willst.
✅ Schritt 2: Freiberuflich oder Gewerbe? Spoiler: Du entscheidest das nicht selbst
Bevor du dein Business anmeldest, musst du klären, ob du ein Gewerbe brauchst – oder automatisch als Freiberufler:in giltst.
Das klingt erstmal nach einer Entscheidung, die du selbst treffen kannst – aber:
Ob du freiberuflich tätig bist, entscheidet das Finanzamt. Und zwar anhand eines ziemlich klaren Katalogs.
Freiberufler:innen sind z. B.:
Ärzt:innen, Anwält:innen, Architekt:innen
Journalist:innen, Künstler:innen
bestimmte Berater:innen mit wissenschaftlichem, sozialem oder erzieherischem Schwerpunkt
Das heißt:
Wenn du z. B. als Coach, Online-Trainer:in oder Berater:in im Business- oder Persönlichkeitsbereich unterwegs bist, giltst du in den meisten Fällen als Gewerbetreibende:r – auch wenn du „nur“ Dienstleistungen anbietest.
(Das überrascht viele – ist aber gängige Praxis.)
Wichtig:
Ich bin keine Rechts- oder Steuerberaterin. Die endgültige Einschätzung trifft das Finanzamt bei der steuerlichen Erfassung.
👉 Wenn du unsicher bist: Lass dich am besten einmal professionell beraten.
Was du mitnehmen kannst:
Wenn du keine klassische Freiberufler-Tätigkeit ausübst, brauchst du ein Gewerbe
- Dann zahlst du auch Gewerbesteuer (als Freiberufler:in nicht)
Das ist kein Beinbruch – aber wichtig für die nächsten Schritte
✅ Schritt 3: Kleinunternehmerregelung – ja oder nein?
Jetzt wird’s steuerlich – aber keine Panik. Denn bei der sogenannten Kleinunternehmerregelung geht’s nur um eins: Willst (oder musst) du Umsatzsteuer ausweisen – oder nicht?
Die Regelung ist für dich spannend, wenn du am Anfang:
weniger als 22.000 € Umsatz im Gründungsjahr machst
und im Folgejahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibst
In dem Fall kannst du sagen:
👉 „Ich bin Kleinunternehmer:in“
→ Dann zahlst du keine Umsatzsteuer ans Finanzamt
→ Und musst sie auch nicht auf Rechnungen ausweisen
Vorteil:
Weniger Buchhaltungsaufwand
Du musst keine USt-Voranmeldungen machen
Deine Preise wirken auf Privatkund:innen günstiger
Aber Achtung:
Du bekommst auch keine Umsatzsteuer zurück – z. B. auf Software oder teure Weiterbildungen
Auf deiner Rechnung steht dann ein Hinweis wie: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen“ – das wirkt nicht immer super „businesslike“
Wenn du im ersten Jahr viel investierst, kann es sich trotz geringem Umsatz lohnen, freiwillig auf die Regelung zu verzichten (das habe ich so gemacht)
Mein Tipp:
Wenn du eher langsam startest oder wenig Kosten hast: Go Kleinunternehmer!
Wenn du direkt mehr investierst oder mit Firmen arbeitest: Dann lieber regulär mit Umsatzsteuer.
✅ Schritt 4: Gewerbe anmelden – oder reicht die Meldung beim Finanzamt?
Klartext: Wenn du nicht automatisch als Freiberufler:in zählst, musst du ein Gewerbe anmelden.
Und zwar bevor du Einnahmen erzielst – also möglichst rechtzeitig vor dem ersten zahlenden Kunden.
Das läuft so ab:
Du gehst (oder klickst dich) zum Gewerbeamt deiner Stadt
Gibst an, was du tust (z. B. „Coachings und Onlinekurse im Bereich XY“)
Zahlst eine kleine Gebühr (meist zwischen 20–40 €)
Bekommst eine Gewerbeanmeldung – damit bist du offiziell Unternehmer:in
Danach meldet sich automatisch das Finanzamt bei dir (mit dem berühmten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ – dazu gibt’s bald einen eigenen Artikel 😉).
Was du brauchst:
Deinen Personalausweis
Einen groben Plan, was du vorhast (kein Businessplan nötig!)
Zeit für ein paar Behördenschritte
Noch wichtig:
Auch wenn du „nur“ digital arbeitest oder allein von zuhause aus startest – das Ganze ist trotzdem gewerblich. Und damit anmeldepflichtig.
📝 Schritt 5 (optional): Gründungszuschuss & Businessplan – wenn du Förderung willst
Du willst aus der Arbeitslosigkeit gründen und dabei Unterstützung von der Agentur für Arbeit bekommen? Dann ist der Gründungszuschuss vielleicht spannend für dich.
Was du bekommst:
6 Monate lang deinen bisherigen ALG-I-Satz weiter
300 € monatlich extra für Krankenversicherung & Co.
Danach ggf. nochmal 9 Monate 300 € als Aufstockung
Aber Achtung:
Dafür brauchst du einen Businessplan, eine Tragfähigkeitsbescheinigung (z. B. von der IHK) und musst den Antrag stellen, bevor du startest.
Das heißt konkret:
👉 Du darfst dein Business noch nicht offiziell gestartet haben (also noch kein Gewerbe angemeldet und keine Kunden)
👉 Du brauchst etwas Vorlauf für die Vorbereitung
👉 Es ist eine Einzelfallentscheidung – also kein Anspruch, aber eine echte Chance
Lohnt sich das?
Wenn du sowieso gerade arbeitslos bist und gründen willst: absolut.
Aber auch mit Aufwand verbunden – und eher nichts für „ich teste mal nebenbei was“.
Tipp: Es gibt inzwischen viele (kostengünstige) Berater:innen, die dir beim Gründungszuschuss helfen und deine Chancen erheblich steigern. Einfach mal Google anwerfen, du wirst bestimmt fündig.
Fazit: Online gründen – einfach, aber nicht planlos
Wenn du dein Online-Business starten willst, brauchst du keinen dicken Aktenordner und auch kein Jura-Studium. Aber ein paar Basics solltest du wirklich verstehen – sonst tappst du schneller in Stolperfallen als dir lieb ist.
Kurz zusammengefasst:
Einzelunternehmen ist für 90 % der einfachste Startpunkt
Ob du Freiberufler:in bist, entscheidet das Finanzamt (nicht du)
Die Kleinunternehmerregelung spart dir Bürokratie – lohne sich aber nicht in jedem Fall
Eine Gewerbeanmeldung ist kein Hexenwerk – aber Pflicht, sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht arbeitest
Und wenn du eine Förderung willst, brauchst du etwas mehr Vorlauf (und einen Businessplan)
👉 Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, hol dir Rat – zum Beispiel bei deiner IHK, Handwerkskammer oder einem Steuerbüro.
Aber: Lass dich nicht von Paragraphen abschrecken. Du musst nicht alles wissen – nur wissen, wo du was nachschauen kannst. Und genau dafür sind solche Artikel da. 😊
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