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Online Business gründen in 5 einfachen Schritten

Online Business gründen in 5 einfachen Schritten

Du willst starten – endlich raus mit deiner Expertise, endlich ein Online-Business aufbauen.
Aber dann stolperst du in diesen unsichtbaren Behörden-Sumpf:

Gewerbe anmelden? Oder doch freiberuflich?
Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?
Brauche ich jetzt schon ein Impressum? Und was ist eigentlich ein Businessplan?

Wenn du keine Lust auf stundenlange Google-Recherche hast – sondern einfach wissen willst, was du konkret tun musst, um heute statt morgen und mit gutem Gefühl loszulegen: here you go.

🟡 Disclaimer: Ich bin keine Juristin oder Steuerberaterin – dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt dir eine alltagstaugliche Orientierung für dein Online-Business.

✅ Schritt 1: Unternehmensform klären – und keep it simple

Bevor du dein Online-Business offiziell startest, musst du dich entscheiden: In welcher rechtlichen Form willst du selbstständig sein?

Und ja – das klingt erstmal wie Juristendeutsch. Aber keine Sorge, du musst dir jetzt nicht alle Gesellschaftsformen reinziehen.

Zur Auswahl stehen grob:

  • Einzelunternehmen (häufigste Form für Soloselbstständige)
  • GbR (wenn du zu zweit startest)

  • UG oder GmbH (wenn du haftungsbeschränkt arbeiten oder größer skalieren willst)

👉 Für den Start mit Onlinekursen, Coachings oder digitalen Produkten ist in 95 % der Fälle das Einzelunternehmen die beste Wahl – vor allem, wenn du alleine loslegst und keine riesigen Summen investierst.

Vorteile:

  • Kein Startkapital nötig

  • Kein Notar, kein Vertrag, kein Verwaltungsmonster

  • Schnelle Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt

  • Du kannst sofort loslegen (auch nebenberuflich!)

  • Später kannst du immer noch zu einer anderen Unternehmensform wechseln

Kurz: Die einfachste Variante, wenn du pragmatisch starten willst.

✅ Schritt 2: Freiberuflich oder Gewerbe? Spoiler: Du entscheidest das nicht selbst

Bevor du dein Business anmeldest, musst du klären, ob du ein Gewerbe brauchst – oder automatisch als Freiberufler:in giltst.

Das klingt erstmal nach einer Entscheidung, die du selbst treffen kannst – aber:
Ob du freiberuflich tätig bist, entscheidet das Finanzamt. Und zwar anhand eines ziemlich klaren Katalogs.

Freiberufler:innen sind z. B.:

  • Ärzt:innen, Anwält:innen, Architekt:innen

  • Journalist:innen, Künstler:innen

  • bestimmte Berater:innen mit wissenschaftlichem, sozialem oder erzieherischem Schwerpunkt

Das heißt:
Wenn du z. B. als Coach, Online-Trainer:in oder Berater:in im Business- oder Persönlichkeitsbereich unterwegs bist, giltst du in den meisten Fällen als Gewerbetreibende:r – auch wenn du „nur“ Dienstleistungen anbietest.
(Das überrascht viele – ist aber gängige Praxis.)

Wichtig:
Ich bin keine Rechts- oder Steuerberaterin. Die endgültige Einschätzung trifft das Finanzamt bei der steuerlichen Erfassung.
👉 Wenn du unsicher bist: Lass dich am besten einmal professionell beraten.

Was du mitnehmen kannst:

  • Wenn du keine klassische Freiberufler-Tätigkeit ausübst, brauchst du ein Gewerbe

  • Dann zahlst du auch Gewerbesteuer (als Freiberufler:in nicht)
  • Das ist kein Beinbruch – aber wichtig für die nächsten Schritte

✅ Schritt 3: Kleinunternehmerregelung – ja oder nein?

Jetzt wird’s steuerlich – aber keine Panik. Denn bei der sogenannten Kleinunternehmerregelung geht’s nur um eins: Willst (oder musst) du Umsatzsteuer ausweisen – oder nicht?

Die Regelung ist für dich spannend, wenn du am Anfang:

  • weniger als 22.000 € Umsatz im Gründungsjahr machst

  • und im Folgejahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibst

In dem Fall kannst du sagen:
👉 „Ich bin Kleinunternehmer:in“
→ Dann zahlst du keine Umsatzsteuer ans Finanzamt
→ Und musst sie auch nicht auf Rechnungen ausweisen

Vorteil:

  • Weniger Buchhaltungsaufwand

  • Du musst keine USt-Voranmeldungen machen

  • Deine Preise wirken auf Privatkund:innen günstiger

Aber Achtung:

  • Du bekommst auch keine Umsatzsteuer zurück – z. B. auf Software oder teure Weiterbildungen

  • Auf deiner Rechnung steht dann ein Hinweis wie: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen“ – das wirkt nicht immer super „businesslike“

  • Wenn du im ersten Jahr viel investierst, kann es sich trotz geringem Umsatz lohnen, freiwillig auf die Regelung zu verzichten (das habe ich so gemacht)

Mein Tipp:
Wenn du eher langsam startest oder wenig Kosten hast: Go Kleinunternehmer!
Wenn du direkt mehr investierst oder mit Firmen arbeitest: Dann lieber regulär mit Umsatzsteuer.

✅ Schritt 4: Gewerbe anmelden – oder reicht die Meldung beim Finanzamt?

Klartext: Wenn du nicht automatisch als Freiberufler:in zählst, musst du ein Gewerbe anmelden.
Und zwar bevor du Einnahmen erzielst – also möglichst rechtzeitig vor dem ersten zahlenden Kunden.

Das läuft so ab:

  • Du gehst (oder klickst dich) zum Gewerbeamt deiner Stadt

  • Gibst an, was du tust (z. B. „Coachings und Onlinekurse im Bereich XY“)

  • Zahlst eine kleine Gebühr (meist zwischen 20–40 €)

  • Bekommst eine Gewerbeanmeldung – damit bist du offiziell Unternehmer:in

Danach meldet sich automatisch das Finanzamt bei dir (mit dem berühmten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ – dazu gibt’s bald einen eigenen Artikel 😉).

Was du brauchst:

  • Deinen Personalausweis

  • Einen groben Plan, was du vorhast (kein Businessplan nötig!)

  • Zeit für ein paar Behördenschritte 

Noch wichtig:
Auch wenn du „nur“ digital arbeitest oder allein von zuhause aus startest – das Ganze ist trotzdem gewerblich. Und damit anmeldepflichtig.

📝 Schritt 5 (optional): Gründungszuschuss & Businessplan – wenn du Förderung willst

Du willst aus der Arbeitslosigkeit gründen und dabei Unterstützung von der Agentur für Arbeit bekommen? Dann ist der Gründungszuschuss vielleicht spannend für dich.

Was du bekommst:

  • 6 Monate lang deinen bisherigen ALG-I-Satz weiter

  • 300 € monatlich extra für Krankenversicherung & Co.

  • Danach ggf. nochmal 9 Monate 300 € als Aufstockung

Aber Achtung:
Dafür brauchst du einen Businessplan, eine Tragfähigkeitsbescheinigung (z. B. von der IHK) und musst den Antrag stellen, bevor du startest.

Das heißt konkret:

👉 Du darfst dein Business noch nicht offiziell gestartet haben (also noch kein Gewerbe angemeldet und keine Kunden)
👉 Du brauchst etwas Vorlauf für die Vorbereitung
👉 Es ist eine Einzelfallentscheidung – also kein Anspruch, aber eine echte Chance

Lohnt sich das?
Wenn du sowieso gerade arbeitslos bist und gründen willst: absolut.
Aber auch mit Aufwand verbunden – und eher nichts für „ich teste mal nebenbei was“.

Tipp: Es gibt inzwischen viele (kostengünstige) Berater:innen, die dir beim Gründungszuschuss helfen und deine Chancen erheblich steigern. Einfach mal Google anwerfen, du wirst bestimmt fündig.

Fazit: Online gründen – einfach, aber nicht planlos

Wenn du dein Online-Business starten willst, brauchst du keinen dicken Aktenordner und auch kein Jura-Studium. Aber ein paar Basics solltest du wirklich verstehen – sonst tappst du schneller in Stolperfallen als dir lieb ist.

Kurz zusammengefasst:

  • Einzelunternehmen ist für 90 % der einfachste Startpunkt

  • Ob du Freiberufler:in bist, entscheidet das Finanzamt (nicht du)

  • Die Kleinunternehmerregelung spart dir Bürokratie – lohne sich aber nicht in jedem Fall

  • Eine Gewerbeanmeldung ist kein Hexenwerk – aber Pflicht, sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht arbeitest

  • Und wenn du eine Förderung willst, brauchst du etwas mehr Vorlauf (und einen Businessplan)

👉 Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, hol dir Rat – zum Beispiel bei deiner IHK, Handwerkskammer oder einem Steuerbüro.

Aber: Lass dich nicht von Paragraphen abschrecken. Du musst nicht alles wissen – nur wissen, wo du was nachschauen kannst. Und genau dafür sind solche Artikel da. 😊

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