
Steuern im Online Business: Überblick für Selbstständige
Wenn du ein Online-Business startest – ob mit Kursen, Dienstleistungen oder Coaching – wirst du früher oder später an dem Punkt stehen: Muss ich eigentlich Steuern zahlen? (Spoiler: Ja )
Welche genau – das hängt ein bisschen von deiner Rechtsform ab. Wenn du z. B. als GmbH gründest, gelten andere Regeln als für Freiberufler:innen oder Solo-Selbstständige mit Gewerbe. Einen Überblick über sonstige rechtliche Anforderungen findest du in diesem Artikel.
Aber für die meisten, die gerade ins Online-Business starten, gilt: Einzelunternehmen + Gewerbeanmeldung = dein Weg.
Und genau dafür bekommst du hier den Überblick, was steuerlich auf dich zukommt – verständlich erklärt, mit Beispielen, und ohne Fachchinesisch.
Klar: Ich bin keine Steuerberaterin (und werde dich demnach auch nicht rechtlich beraten) – aber ich bin selbst Unternehmerin, kenne die Praxis und habe mir in den letzten Jahren eine ziemlich gute Steuer-Übersicht erarbeitet
Lass uns also gemeinsam Klarheit schaffen – damit du weißt, worauf du achten solltest, und deine To-dos gelassen angehen kannst
Die Kleinunternehmerregelung – sinnvoll oder Stolperfalle?
Bevor wir uns die einzelnen Steuerarten anschauen, müssen wir uns damit befassen, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, bzw. dich auch dafür entscheidest.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest oder freiberuflich tätig bist, stellt sich direkt eine der ersten Steuerfragen: Willst du die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Die Antwort darauf beeinflusst, ob du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen musst oder nicht – und wie viel Bürokratie du dir sparen kannst (oder eben nicht ).
Was bedeutet das konkret?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG kannst du nutzen, wenn:
du im vorherigen Kalenderjahr weniger als 22.000 € Umsatz gemacht hast,
du im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibst,
und du in Deutschland gewerblich oder freiberuflich tätig bist.
Dann musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und auch keine ans Finanzamt abführen. Klingt gut? Ist es auch – zumindest für den Anfang
Aber: Das Ganze hat auch ein paar Haken.
Was heißt das in der Praxis?
Weniger Verwaltungsaufwand: Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Aber auch kein Vorsteuerabzug: Du bekommst keine Umsatzsteuer auf Business-Ausgaben zurück.
Viele Tools (z. B. Canva, Zoom, ThriveCart etc.) zahlst du also brutto – ohne Erstattung.
Wann lohnt sich das?
Wenn du gerade startest, noch wenig Umsatz & Ausgaben hast.
Wenn du hauptsächlich an Privatkund:innen verkaufst (z. B. bei Onlinekursen oder Coachings).
Wenn du erstmal Bürokratie vermeiden willst.
Wann lieber nicht?
Wenn du B2B arbeitest und dir ein gewisses Standing wichtig ist – die meisten Geschäftskund:innen sehen anhand der Rechnung sofort, dass du aufgrund der Kleinunternehmerregelung noch ein „Newbie“ bist.
Wenn du größere Investitionen planst – ohne Vorsteuer wird’s schnell teuer.
Wenn du bald skalieren willst – dann wirst du früher oder später sowieso umstellen müssen.
Mein Fazit:
Für den Start kann die Kleinunternehmerregelung dir das Leben erleichtern – aber denk ein paar Schritte weiter. Sobald dein Business wächst oder du regelmäßig investierst, ist die Regelbesteuerung oft die bessere Wahl
Ich selbst habe mich übrigens von Anfang an gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden – zuerst wollte ich die Umsatzsteuer meiner hochpreisigen Weiterbildungen wiederbekommen und dann im nächsten Jahr Vollgas geben und richtig Umsatz machen.
Schreibe deine Positionierung in einem einzigen Satz auf.
Dann frage jemanden, der NICHT aus deiner Bubble ist: Verstehst du sofort, was ich mache? Falls nicht – überarbeite deine Formulierung, bis sie absolut klar ist.
Diese Steuern sind für dein Online-Business relevant
Auch wenn’s erstmal trocken klingt: Ein grober Überblick über die wichtigsten Steuerarten hilft dir, von Anfang an gut aufgestellt zu sein. Und keine Sorge – du musst nicht alles auswendig können. Aber du solltest wissen, was auf dich zukommen kann 👇
Einkommensteuer
Die Klassikerin unter den Steuern – du zahlst sie auf deinen Gewinn (nicht auf deinen Umsatz!).
Der Gewinn ergibt sich aus: Einnahmen – Ausgaben = zack, das zu versteuern.
Du gibst das Ganze einmal im Jahr in deiner Einkommensteuererklärung an. Falls du zusätzlich angestellt bist, kommt das zum übrigen Einkommen dazu.
💡 Pro-Tipp: Wenn du unter dem Grundfreibetrag (2025: voraussichtlich ca. 11.600 €) bleibst, zahlst du noch keine Einkommensteuer.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer musst du nur abführen, wenn du NICHT unter die Kleinunternehmerregelung fällst (siehe Abschnitt 2).
Dann bist du verpflichtet, auf deine Rechnungen 19 % (Standard) oder 7 % (z. B. bei E-Books) aufzuschlagen – und diese Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterzugeben.
Im Gegenzug darfst du die Umsatzsteuer auf Ausgaben als Vorsteuer abziehen.
Wichtig: Gerade beim Verkauf digitaler Produkte (Onlinekurse, Templates etc.) gelten zusätzliche Regeln – dazu gleich mehr in Abschnitt 4.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer fällt nur an, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast – Freiberufler:innen sind davon befreit.
Aber: Der Freibetrag liegt bei 24.500 € Gewinn im Jahr – also für viele am Anfang erstmal irrelevant. Wenn du drüber liegst, wird’s anteilig versteuert (abhängig von deiner Gemeinde, ca. 7–15 %).
Körperschaftsteuer
Kurz erwähnt, falls du später mal eine GmbH oder UG gründest: Dann zahlst du statt Einkommensteuer die sogenannte Körperschaftsteuer auf deinen Gewinn (aktuell 15 %).
Für die meisten Soloselbstständigen ist das aber erstmal kein Thema – du kannst’s also mit einem Lächeln überlesen 😄
Umsatzsteuer bei digitalen Produkten & Onlinekursen
Okay, hier wird’s steuerlich mal kurz nerdy – aber keine Sorge, du kriegst das hin 💪
Wenn du digitale Produkte verkaufst (z. B. Onlinekurse, E-Books, Templates), gelten für dich besondere Umsatzsteuer-Regeln – und zwar je nachdem, wo deine Kund:innen wohnen.
Der Grundsatz: Bestimmungslandprinzip
Seit 2021 gilt in der EU das sogenannte Bestimmungslandprinzip:
Das heißt, du musst die Umsatzsteuer des Landes berechnen, in dem deine Kundin lebt – nicht die deutsche.
Ein Beispiel:
Du verkaufst ein E-Book für 15 €.
Kundin A wohnt in Deutschland → 19 % USt → wie gewohnt ans deutsche Finanzamt.
Kundin B wohnt in Dänemark → 25 % dänische USt → du musst die dänische Steuer berechnen und abführen.
Aber keine Panik: Du musst jetzt nicht mit jedem EU-Finanzamt einzeln quatschen. Dafür gibt’s den OSS (One-Stop-Shop) – eine zentrale Sammelstelle beim Bundeszentralamt für Steuern, über die du alle EU-Umsätze abwickeln kannst 🙌
Gilt das auch für Kleinunternehmer:innen?
Leider ja – die deutsche Kleinunternehmerregelung gilt nur innerhalb Deutschlands.
Sobald du ins EU-Ausland verkaufst, gilt das Bestimmungslandprinzip.
Aber: Du kannst dich alternativ als „EU-Kleinunternehmer:in“ registrieren lassen – dann gilt für dich eine höhere Umsatzgrenze von 100.000 € statt 10.000 €. Infos dazu findest du beim BZSt.
Die magische Grenze: 10.000 € netto
Solange du weniger als 10.000 € netto pro Jahr an EU-Verbraucher:innen umsetzt (egal ob digitale Produkte oder physische), darfst du einfach die deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Das ist super, wenn du erst loslegst oder dich langsam rantastest 🚀
Aber Achtung: Die Grenze gilt EU-weit kombiniert.
→ 5.000 € nach Österreich + 6.000 € nach Spanien = drüber! Dann musst du OSS nutzen.
Was du brauchst, wenn du OSS nutzt
Wenn du regelmäßig ins EU-Ausland verkaufst, brauchst du:
✅ Anmeldung beim OSS über das BZSt
✅ Den Wohnsitz deiner Kund:innen (z. B. per Rechnungsadresse)
✅ Den richtigen USt-Satz für jedes Land
✅ Eine vierteljährliche OSS-Steuererklärung
Tipp: Viele Shopsysteme oder Buchhaltungstools wie Lexware können das abbilden. Alternativ helfen dir Schnittstellen & Zapier-Automationen dabei, den Prozess sauber aufzusetzen 💡
Fazit:
Du brauchst keinen Steuerpanikanfall – aber du solltest das Thema Umsatzsteuer im EU-Ausland im Blick haben, sobald deine Verkäufe internationaler werden.
Und wenn du ganz am Anfang stehst?
Dann ist die 10.000 €-Grenze dein bester Freund 😎
Wie behalte ich den Überblick über meine Finanzen?
Spoiler: Du brauchst nicht sofort eine Steuerkanzlei, 27 Excel-Tabellen oder ein Finanz-Mastermind-Abo Aber: Du brauchst Struktur – und ein Tool, das dir Arbeit abnimmt.
Mehr zu Lexware findest du in diesem Blogartikel: https://malebenstefanie.de/buchhaltung-mit-lexware/
Ich selbst nutze Lexware (nicht mehr LexOffice) für meine Buchhaltung. Warum?
Ich sehe auf einen Blick, was reinkommt – und was rausgeht
Ich kann meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) easy vorbereiten
Es gibt eine Schnittstelle zu smartsteuer – perfekt für Umsatz- und Gewerbesteuer
Besonders praktisch: Ich kann direkt in Lexware meine Umsatzsteuer-Voranmeldung berechnen und elektronisch ans Finanzamt schicken.
So läuft alles aus einem Guss – und ich spare mir nerviges Hin- und Her mit verschiedenen Tools.
Mein Tipp:
Wenn du dir am Anfang eine ordentliche Struktur baust, ist das Thema Steuern später kein riesiger Zeitfresser mehr.
Du musst nicht alles selbst machen – aber du solltest verstehen, wo deine Zahlen herkommen und was dein Tool für dich übernimmt.
Muss ich eine Steuerberatung haben – oder geht’s auch ohne?
Kurze Antwort: Nein, du brauchst nicht zwingend eine Steuerberatung.
Aber – und das ist wichtig – du solltest trotzdem wissen, was du tust 🧠😉
Gerade zu Beginn deines Online-Business kannst du vieles selbst machen:
✅ Deine Einnahmen & Ausgaben dokumentieren
✅ Die Umsatzsteuer-Voranmeldung über Tools wie Lexware oder Elster verschicken
✅ Die EÜR oder einfache Steuererklärungen über smartsteuer, WISO Steuer oder ähnliche Tools einreichen
💡 Wenn du dich unsicher fühlst:
Lass dir einmalig (!) alles von einer Steuerberatung einrichten.
Viele bieten auch punktuelle Beratungspakete – du zahlst also nicht gleich monatlich, sondern nur, wenn du sie wirklich brauchst.
👉 Aber: Je größer dein Business wird, desto komplexer wird es (Stichwort: Team, internationale Verkäufe, verschiedene Unternehmensformen).
Spätestens dann lohnt es sich, die Buchhaltung abzugeben – und dich auf deine Produkte & deine Kund:innen zu konzentrieren 😊
Fazit: Steuerklarheit statt Steuerchaos – mit dem richtigen Überblick
Klar, Steuern sind nicht gerade das Lieblingsthema im Online-Business. Aber:
Du musst kein Profi sein, um deine Pflichten zu verstehen und sauber zu erfüllen – gerade in der Anfangsphase. 🧾💪
Wenn du weißt, welche Steuern für dich relevant sind, was es mit der Kleinunternehmerregelung auf sich hat und wann du beim Verkauf ins Ausland aufpassen musst, bist du schon viele Schritte weiter als die meisten anderen.
✨ Mein Tipp:
Mach’s dir so einfach wie möglich – mit einem Tool wie Lexware, automatisierter Umsatzsteuer-Voranmeldung und ggf. punktueller Unterstützung durch eine Steuerberatung.
Und keine Sorge:
Du musst nicht alles auf einmal perfekt machen.
Aber du solltest wissen, wo du anfangen kannst.
📌 Speichere dir diesen Artikel, teile ihn mit anderen Selbstständigen – und behalte deine Steuer-Themen entspannt im Griff!
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